Kostenlose Bewertung einer Immobilie

Eine kostenlose Online-Bewertung bei einem Verkauf einer Immobilie ersetzt in keinem Fall ein seriöses Wertgutachten durch einen vereidigten Immobiliengutachter. Bei den kostenlosen Immo bilienbewertungen diese von jeder Bank / Sparkasse auf dessen Homepage angeboten wird besteht die Möglichkeit grob seine Immobilien bewerten zu lassen. All diese Programme arbeiten mit gesammelten Daten aus den bestehenden Immobilienportalen, sowie mit dem Einsatz künst licher Intelligenz (KI) , deren Algorithmen zur Wertbestimmung zusätzlich herangezogen werden. Diese kostenlose Bewertungsportale sind zur Neukundengewinnung  Kundenakquise vorgesehen. Bevor das Kreditinstitut eine Hypothekenzusage erteilt, wird vorher ein hauseigener Gutachter mit der Wertermittlung beauftragt. Bei hochwertigen und teueren Immobilien ist ein professionelles, objektives Gutachten im eigenen Interesse zu empfehlen. Wir arbeiten seit vielen Jahren ausschließlich mit vereidigten Gerichtsgutachtern und Immobiliensachverständigen zusammen. Durch Beauftragung unseres Unternehmens können wir ihnen diese schnellstens vermitteln. Wartezeiten bei den bekannten Gutachtern in NRW teilweise bis zu 18 Monaten.


Lohnend verkaufen

Die Gewinnchancen mit Steinhäuser & Partner Immobilien stehen gut,  wenn die Immobilie den Besitzer wechseln soll. Der Verkauf ist aber kein Selbstläufer. Wir arbeiten ausschließlich im Exklusivauftrag.




Bedenkenlos vermieten

Messies und Mietnomaden , ein  Alptraum für jeden Vermieter.

Wir sind Experten in Sachen Immobilien - Vermietung. Und wenn es um Ihre Immobilie geht, sollten sie diese in die richtigen Hände legen. Bei Ihrer Gesundheit vertrauen Sie ja auch auf Experten, oder?   Wir suchen mit größter Sorgfalt den passenden M / W Mieter für sie, so als wäre dies für unseren eigenen Immobilienbestand. Das Gleiche gilt auch bei unseren Verwaltungsobjekten.      



Slogan von Steinhäuser-Immobilien. Was drauf steht, ist auch drin.

Für den Fall das sie ihre Immobilie verkaufen / vermieten  möchten, stehen wir ihnen mit unseren langjährigen Erfahrung sowie unserer fachlichen Kompetenz und erstklassigen Reverenzen zur Seite. Vereinbaren sie ein  Besprechungstermin, um die Weichen für die Zukunft zu stellen.



Handeln statt reden ...

2023 Immobilienpreise sind zu hoch:
Die Immobilienpreise sinken in Deutschland nur leicht. Einer neuen Studie 2023 der Bundesbank zufolge sind die Preise auf dem Immobilienmarkt überteuert. Die Immobilienblase könnte 2023/ 24 platzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Unsere AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung Bestandteil des Maklerexklusivauftrags / Verkaufsvollmachten usw... geworden sind. Der Vertragspartner muss also mit der Geltung der AGB einverstanden sein. Ausgenommen im Vertrag wurden andere Vereinbarungen getroffen.


Bonitätsnachweis

Nach unseren langjährigen Erfahrungen im Verkauf und der Finanzierung von Immobilien gilt jeder Immo bilieniteressent erstens als so genannter „Barkäufer“. Damit ist egal, ob er eine Immobilie in Deutsch land oder bei einer ausländischen Bank beleiht oder direkt mit seinem gesetztlich nachweislichem  Barver mögen per Banküberweisung  bezahlt. Es ist immer eine Bankauskunft Ihres Kreditinstituts erforder lich. Darüber hinaus ist es bei hochwertigen und teueren Immobilien so, dass unsere Auftraggeber erst eine Bankauskunft über die

Vermögenssituation des Interessenten wünschen. Besser gesagt kommt man erst dann mit uns in verbindliche Verkaufsverhandlungen und in nähere Auswahl, wenn ein„ Bonitätsnachweis “ vorliegt. Deshalb benötigen wir von Steinhäuser & Partner - Immobilien in der Anfangsphase des Verkaufes immer einen geeigneten Vermögensnachweis. (Keine Kontoauszüge)


Hinweis auf das Geldwäschegesetz


Ab dem 1. April 2023 dürfen Immobilien nicht mehr in bar bezahlt werden.
Notar muss dies Überprüfen oder dem Zoll melden




BGH erklärt Reservierungsgebühr für unwirksam

Kaufinteressenten vereinbaren manchmal mit dem Makler eine Reservierungsgebühr für die Immobilie. Diese wirksam zu gestalten, war bisher schon nicht einfach. Doch nun schränkt der Bundesgerichtshof (BGH) Makler noch mehr ein – mit Auswirkungen auf ihren Profit. In dem verhandelten Fall hatte sich Interessenten in Dresden eine Immobilie angesehen. Sie gefiel und daraufhin wurde neben dem bestehenden Maklervertrag eine weitere Vereinbarung über eine Reservierungsgebühr geschlossen. Dafür, dass der Makler die Immobilie für einen Monat lang keinen weiteren potenziellen Käufern anbietet, verlangte der Makler eine Gebühr von 14,37 % Prozent der vereinbarten Maklerprovision

in dem Fall 4.200 Euro. Beim späteren Verkauf wäre dies mit der Provision verrechnet worden. Da die Finanzierung nicht klappte, kam der Kauf nicht zustande und die Interessenten verlangten die Reservierungsgebühr zurück. Der Makler wollte nicht zahlen und der Fall landete vor Gericht. Während das Landgericht für den Makler entschied, schlug sich der BGH auf die Seite der Interessenten: Der Makler muss die Gebühr zurückzahlen. Die Klausel habe die Kunden benachteiligt und ist daher unwirksam. Denn der Makler kann zwar die Immobilie tatsächlich niemand anderem gezeigt haben, aber auf das Recht des Grundstückeigentümers hat dies keinen Einfluss. Dieser könne sich immer noch einen anderen Interessenten suchen oder sich entscheiden nicht zu verkaufen.










 








 

 
 
 
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