Die richtige Bewirtschaftung von Immobilien ist ein Grund, das Unternehmen Steinhäuser & Partner  Immobilien – Abt. Hausverwaltung in Anspruch zu nehmen. Denn hinter einer qualifizierten Hausverwaltung stehen umfangreiche Aufgaben, die weitreichende Kenntnisse im Mietrecht und in betriebswirtschaftlichen Abläufen voraussetzen.

Wozu Fachbücher wälzen, wenn der gute Rat doch so nahe liegt. Wir regeln für Sie den gesamten Geschäftsverkehr mit den Mietern, übernehmen die Wahrnehmung Ihrer Rechte als Vermieter nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen, sorgen für die pünktlichen Zahlungen aller öffentl. Abgaben und wiederkehrenden Leistungen,übernehmen die Beauftragung, Überwachung u. Zahlung von Handwerkerleistungen,stellen Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften und wahren Ihre Rechte bei Schadensfällen.

Sie erhalten eine detaillierte Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben Ihrer Immobilie nach Abschluss eines Jahres, wobei es selbstverständlich ist eine ,monatliche Akontozahlungen im Verwaltervertrag zu vereinbaren und zu leisten. 

 

Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an:  

 Telefon 0221 / 800 800 4  

 

WEG-Verwaltungen übernehmen wir nicht.

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft? Die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht der Gemeinschaft aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Die Gemeinschaft wird durch die Festlegung von Sondereigentum nach § 3 WEG begründet oder durch Teilung nach § 8


Verwaltung von Mietobjekten

Die richtige Bewirtschaftung und Verwaltung von Eigentum ist eine komplexe Aufgabe, die heute umfassende, rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraussetzt. Auch der erforderliche hohe Zeitaufwand ist bei einer Beurteilung zu berücksichtigen.

Zahlreiche Hauseigentümer werten ihr Eigentum durch fehlende Fachkenntnisse oder aus Zeitmangel Jahr um Jahr ab. Hinzu kommen die bekannten Unannehmlichkeiten mit Mietern, Behörden, Versicherungen und Handwerkern, wie sie sicher aus eigener Erfahrung kennen.

Warum wollen Sie sich noch länger die Freude an Ihrem Eigentum durch hohen persönlichen Zeitaufwand, „schlechtem Gewissen“ wegen unerledigter Termin angelegenheiten und anderen unangenehmen Tätigkeiten verderben lassen?

Unsere „Mietverwaltung“ wird von geschulten Kaufleuten der Grundstücks und  Wohnungswirtschaft betreut, die Ihnen durch gute Bewirtschaftung eine Werterhaltung Ihres Eigentums sichern. Unser perfekter Vollservice gewährleistet eine bessere Rendite und erspart Ihnen sicherlich viel Ärger, der zwangsläufig mit den tausend Kleinigkeiten Ihrer Miethausverwaltung verbunden ist. Wir sind für Ihre Mieter fast immer erreichbar und alle notwendigen und wichtigen Arbeiten werden von uns innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.  

                                 Kosten für den Hauverwalter stellen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung                                            Werbungskosten dar. Die sind gem. § 9 EStG steuerlich absetzbar.

Aus unserer Berufspraxis zeigt sich mehr und mehr, dass bei kleinerem und größerem Immobilienvermögen ein Hausverwalter sehr zu empfehlen ist. Durch ständige Gesetzesänderungen und neue Gerichtsurteile wird der Umgang mit den Mietern, insbesondere bei den Nebenkostenabrechnungen und bei Mieterwechsel immer schwieriger. Ein Hausverwalter kann hier viel Ärger uns nicht zuletzt bares Geld sparen. 

Wir sind ausschließlich auf die Verwaltung von privatem Wohneigentum seit Jahren spezialisiert und bewegen uns im Rahmen unserer aktiven Tätigkeit immer am Nerv der Zeit. Viele Immobilien haben wir in den Jahren zur Zufriedenheit unserer Kunden in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dadurch wurden erhebliche Wertsteigerungen erzielt, was man vorher nicht für möglich gehalten hätte. Wir haben den Anspruch, unsere Dienstleistung kontinuierlich auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung zu erbringen, damit Sie sich als privater Eigentümer sicher fühlen. Egal ob es sich um ein Mehrfamilienhaus mit wenigen Wohnungen oder es sich um eine größere Wohnanlage handelt.  


Leistungsangebot in der Verwaltung von Mietobjekten   

Die Übernahme von Objekten in unsere Hausverwaltung ist jeweils zum Quartalsbeginn möglich, wenn uns alle für die Verwaltung notwendigen Unterlagen mindestens vier Wochen vorher zur Verfügung gestellt werden. In Notfällen übernehmen wir die Hausverwaltung sofort.

Im Rahmen unserer Hausverwaltung übernehmen wir folgende Aufgaben:

Wir übernehmen den gesamten Schriftverkehr und Verhandlungen mit den Mietern einschließlich Abschluss und Kündigung von Mietverträgen.

Endabnahmen mit Abnahmeprotokoll bei Auszug der Mieter.

Neuvermietungen mit entsprechendem Übergabeprotokoll der Wohn- bzw. Geschäftsräume zur aktuellen Marktmiete.

Wir nehmen die Ihnen zustehenden Vermieterrechte aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen wahr, wie z.B. Mieterhöhungen, Modernisierungserhöhungen.

Über ein eigens eingerichtetes Eigentümer Treuhandkonto, werden die Zahlungen aller öffentlichen Abgaben sowie die wiederkehrenden Leistungen, die Bezahlungen von Handwerkern nach vorheriger Prüfung durch unsere technische Abteilung, die Bezahlungen von Lieferanten und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung notwendigen Ausgaben übernommen sowie sämtliche Mieteingänge überwacht.

Wir führen sämtliche erforderliche Verhandlungen mit Behörden und Versicherungsgesellschaften, insbesondere die Wahrung Ihrer Rechte bei Schadensfällen.

Die jährliche Erstellung der Betriebskostenabrechnungen mit den Mietern.

Über die Einnahmen und Ausgaben erteilen wir dem Auftraggeber jährlich eine Abrechnung.

Über das Treuhandkonto und über alle Ein- / Ausgänge bekommen sie regelmäßig Bankauszüge.

Das jeweilige Guthaben wird, vorbehaltlich einer Aufrechnung, durch die Verwalterin an den Auftraggeber überwiesen, wobei es selbstverständlich ist, dass wir vereinnahmte Mieten monatlich, wenn vereinbart als Akontozahlungen an den Auftraggeber weiterleiten.

Unsere Architekten- / Hausmeisterservice übernehmen neben den Aufgaben innerhalb der Hausverwaltung, Wohnungsvermessungen, Ausschreibungen und Überwachungen mit den entsprechenden Abrechnungen von Baumaßnahmen.

Sollten wir Ihr Interesse an der Übernahme Ihres Objektes in unsere Hausverwaltung geweckt haben, so stehen wir Ihnen gerne nach Terminvereinbarung zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.  Stets gern zu Ihren Diensten, empfehlen wir uns und zeichnen, in Erwartung Ihrer geschätzten Rückäußerung. 

 

 

 

 

 
 
 
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