Steinhäuser & Partner – Immobilien

 

Maklerprovision                                                                                                                                                                                                                                               alles Wissenswerte zur gesetzlichen Maklercourtage ab 2021

Mit der Maklerprovision wird jene Courtage bezeichnet, die der Immobilienmakler für seine Dienste als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie erhält. Im Folgenden erfahren Sie, wer die Maklergebühren zahlt, wie hoch sie ausfallen und wie sie unter den Parteien beim Wohnungs- und Hausverkauf aufgeteilt werden ,

Reform der Maklerprovision 2020

Bis vor kurzem existierte in Deutschland noch keine gesetzliche Vorgabe dazu, wer die Provision für den Immobilienmakler zahlen muss und wie hoch sie ausfällt. Die Vorgaben zur Courtage unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland. Mit einem Beschluss und Verabschiedung des Gesetzes des Bundesrates vom 05.06.2020 änderte sich dies. Welche Änderungen mit dieser Reform für Käufer und Verkäufer einer Immobilie im Einzelnen einhergehen, haben wir für Sie in unseren Erläuterungen zum  Beschluss des Bundesrates vom 05.06.2020  zusammengetragen. 

 Wer zahlt die Maklerprovision?

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts setzen die CDU/CSU und die SPD das Signal, dass sich künftig Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten der Maklerprovision deutschlandweit je zur Hälfte teilen. Die Entscheidung der Bundesregierung stärkt die Rolle des Maklers als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer gerade in den Ballungsräumen Köln, Berlin, Hamburg, oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.” 

Diese Provisionsregelung hat Steinhäuser & Parnter- Immobilien bereits seit über 30 Jahre praktiziert und in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) angegeben.

Wie hoch fällt die Provision beim Kauf einer Immobilie aus?

Eine deutschlandweit einheitliche Vorgabe dazu, wie hoch die Maklerprovision beim Wohnungs- oder Hausverkauf ausfällt, existiert nicht. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der neuen Regelung wird diese Courtage künftig fair und bundesweit einheitlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Wegen der neuen gesetzlichen Provisionsregelung ab 2021 werden Steinhäuser & Partner Immobilien ihre Provisionen mit dem Auftraggeber individuell und projektbezogen verhandeln und vertraglich festlegen. Dies wird immer unter der Prämisse eines realistischen und marktgerechten Verkaufspreises geschehen, den beide Seiten vertreten.    

So zahlen Sie nicht zu viel Maklerprovision

Wie oben beschrieben, werden sich nach dem Entwurf des Bundeskabinetts Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Maklercourtage in Zukunft hälftig teilen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Teilanspruch gegenüber dem Nicht-Beauftragenden – vermutet wird der Käufer – erst mit dem Nachweis der Zahlung durch den Beauftragenden – vermutet wird der Verkäufer – fällig wird. Dieser Nachweis über die Zahlung der Provision soll nach aktuellem Stand durch die Vorlage der Kopie des Überweisungsträgers erfolgen.

Überlassen Sie Ihren Verkaufserfolg nicht jedem , denn… 

Sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren von der Kostenteilung, die das neue Gesetz zur Maklerprovision vorsieht. Durch das faire Aufsplitten der Maklercourtage können sie sich einer neutralen und professionellen Beratung gewiss sein, so wie Steinhäuser & Partner – Immobilien seit vielen Jahren  im Sinne beider Parteien gleichermaßen agiert.

Courtageteilung

Der Makler erhält jeweils 50% von beiden Parteien.

Um eine faire Aufteilung für den Immobilien Käufer für eine privat genutzte Immobilie  zu erzielen, ist der Makler verpflichtet  den Zahlungsnachweis des Auftraggebers vorzulegen. Erst dann ist der Käufer verpflichtet seinen 50 % Anteil an den Makler zu zahlen.  

Nun geht das Maklersterben weiter, dann geh doch zu … Sollten sie ein professionelles Immobilien - Unternehmen suchen welches für sie kostenlos arbeitet , so sind wir sicherlich nicht der richtige Partner an ihrer Seite .  

Ab dem 1.Juni 2015  wurde das Besteller Prinzip im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der  Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Mietwohnungsvermittlung eingeführt.  Hierbei werden Vermittler von Mietwohnungen von demjenigen bezahlt, der die Leistung des Maklers bestellt. Dies ist in den meisten Fällen der Vermieter / Eigentümer. Danach brach bei vielen Maklerbüros der Umsatz erheblich ein und viele mussten ihr Maklerbüro schließen.

Man kann davon ausgehen  , dass ab dem 01.01.2021 eine große Anzahl der sogenannten Immobilien - Experten auf dem Immobilien Markt auch ihre Firmen schließen werden . Viele der Immobilien- Discounter / Billigmakler diese ihre Dienste mit dem Slogan  KOSTENLOS für den Auftraggeber / Eigentümer beworben haben , stehen nun ab dem 01.01.2021 vor einem ernsthaften Problem , denn möchte der Verkäufer/ Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines 1-2 Familienhauses keine Provision an den Makler zahlen, so ist der Käufer auch lt. Gesetz nicht verpflichtet eine Provision zu zahlen , da der Nachweis einer Verkäuferprovision nicht erbracht werden kann .  So einfach ist diese gesetzliche und faire Regelung.  

 Das Team von                                                                                                                                                                    Steinhäuser & Partner -Immobilien

 

 
 
 
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