Lohnend verkaufen


Die Gewinnchancen mit Steinhäuser & Partner Immobilien stehen gut, wenn die Immobilie den Besitzer wechseln soll. Der Verkauf ist kein Selbstläufer. Wir arbeiten ausschließlich im Exklusivauftrag. Weitere Besonderheiten für einen Verkauf finden sie unter Eigentümer-Information.




                                                                                                   

Messies und Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Vermieters.

Wir sind Experten auf dem Gebiet der Immobilienvermietung. Wenn es um Ihr Eigentum geht, ist es wichtig, es in die richtigen Hände zu legen. Schließlich vertrauen Sie auch auf Experten, wenn es um Ihre Gesundheit geht, nicht wahr? Unsere langjährigen Kunden, die uns beauftragen, entscheiden sich größtenteils (über90%) für unser Rundum-sorglos-Paket. Wir gehen äußerst sorgfältig vor, um den perfekten Mieter für Sie zu finden. Dabei berücksichtigen wir all Ihre individuellen Anforderungen und Vorgaben, einschließlich der Mietvertragslaufzeit, die stets den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wir suchen den idealen Mieter, unabhängig von Geschlecht, so als ob es unser eigenes Immobil Portfolio wäre. Dieses Engagement gilt auch für unsere Verwaltungsobjekte."



Slogan von Steinhäuser-Immobilien. Was draufsteht, ist auch drin. 

Für den Fall, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung, fachliche Kompetenz und erstklassige Referenzen verlassen. Bei uns treffen Sie nicht auf Hobby-Berater oder Makler, sondern auf professionelle Experten, die Sie umfassend beraten und bei der reibungslosen Abwicklung Ihres Auftrags unterstützen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft zu legen.


Handeln statt reden ...

2024 / 25 Immobilienpreise sind zu hoch:
Die Immobilienpreise sinken in Deutschland nur leicht. Einer Studie 2023 der Bundesbank zufolge sind die Preise auf dem Immobilienmarkt überteuert. Die Immobilien-Blase könnte 2024/ 25 platzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei einer Vielzahl von Verträgen zugrunde gelegt werden. Um unsere AGB anzuwenden, müssen sie wirksam in den Maklerexklusivauftrag, die Verkaufsvollmachten oder ähnliche Vereinbarungen einbezogen werden. Durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung unserer AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, die nicht im Vertrag festgehalten sind, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.“


Bonitätsnachweis

Nach unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich des Immobilienverkaufs und der Finanzierung ist es wichtig zu betonen, dass jeder potenzielle Immobilieninteressent grundsätzlich als sogenannter „Barkäufer“  betrachtet wird. Dies trifft zu, unabhängig davon, ob die Immobilie in Deutschland finanziert wird oder ob ein ausländisches Kreditinstitut involviert ist, oder ob der Kauf ausschließlich durch Nachweis bares Barvermögen per Banküberweisung erfolgt. In jedem Fall ist eine schriftliche Bestätigung von Ihrer Bank erforderlich. Weiterhin ist es bei hochwertigen und kostspieligen Immobilien üblich, dass unsere Auftraggeber eine ausführliche Bankauskunft zur Vermögenslage des Interessenten wünschen. Mit anderen Worten, eine verbindliche Verkaufsverhandlung und eine nähere Auswahl in der Regel erst dann in Betracht gezogen, wenn ein sogenannter „Bonitätsnachweis“ erbracht wurde. Daher ist es zu Beginn des Verkaufsprozesses bei Steinhäuser & Partner - Immobilien immer erforderlich, einen geeigneten Nachweis über die finanzielle Situation vorzulegen. (Bitte beachten Sie, dass Kontoauszüge nicht ausreichend sind.) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die gesammelten Bonitäts-Zertifikationen bei uns keine Verwendung finden. Wir akzeptieren ausschließlich ein personenbezogenes Schreiben der zu finanzierenden Sparkasse oder Bank. Diese bekommt auch von uns die nötigen datenschutzrechtlichen Dokumente, die auch für die Finanzierung benötigt werden.

Hinweis auf das Geldwäschegesetz


Ab dem 1. April 2023 dürfen Immobilien nicht mehr in bar bezahlt werden.
Notar muss dies überprüfen oder dem Zoll melden.














 








 

 
 
 
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