Steinhäuser & Partner Immobilien         

Geschäftsbedingungen


1.      Gebührenordnung

Maklergebühren für Steinhäuser & Partner Immobilien betragen, wie nachstehend aufgeführt, unter der aktuellen Gesetzgebung sofern keine andere Provision im Angebot gefordert oder schriftlich vereinbart wird. Maklergebühren sind vom Gesamtinhalt der vertraglichen Vereinbarungen zu zahlen. Die Maklerfirma ist nicht zur Vermittlung verpflichtet, sondern es genügt der Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsabschluss. Nachstehende Gebühren sind als Nettobeträge anzusehen, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

a)  Bei Nachweis von Haus und Grundbesitz für Käufer und  Verkäufer je 3% des Kaufpreises, fällig und  zahlbar bei Abschluss des Kaufvertrages.

Wegen der neuen gesetzlichen Provisionsregelung für den Verkauf von privatgenutzten Immobilien ( ETW und 1-Familienhaus )  ab 2021 werden Steinhäuser & Partner Immobilien ihre Provisionen mit dem Auftraggeber * ìnnen  individuell und projektbezogen verhandeln und vertraglich festlegen. Dies wird immer unter der Prämisse eines realistischen und marktgerechten Verkaufspreises geschehen, den beide Seiten vertreten.

Provision bei Wohnraumvermietung :                                                                                                                                                                        b) Nach neuster gesetzlicher Regelung ab dem Jahre 2015  ist bei Vermietung von Wohnraum unsere Provision in Höhe von 2.38 % inkl. 19% Mehrwertsteuer der brutto Miete vom Auftraggeber zahlbar und fällig bei Abschluss des Mietvertrages.   

Provision bei gewerblicher Vermietung:
b1) Vermittlung eines gewerblichen Mietvertrags mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren: In diesem Fall beträgt die Provision, die sowohl vom Auftraggeber als auch vom Mieter/Pächter zu zahlen ist, 3 brutto Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Die Courtage ist einmalig zahlbar und fällig.

b1) Bei einem langfristigen Mietvertrag mit einer Laufzeit über 5 Jahre inklusive Optionszeiten beträgt die Provision 3,57 % (inklusive MWST) der gesamten Bruttomiete. Diese Provision ist zahlbar und fällig bei Abschluss des Mietvertrags.

c.) Bei Darlehensbeschaffung 3% der Darlehenssumme, fällig und zahlbar bei Darlehenszusage durch den Gläubiger *innen .

d.)  Bei Nachweis von Geschäftsexistenzen sind die  unter b1 ) genannten Gebühren für die Anmietung sowie 10 % des Kaufpreises für Inventar + Warenübernahme Abstandssumme von dem Geschäftsübernehmenden zahlbar.

e) Für die Begründung eines Ankaufsrechtes oder Vorkaufsrechtes sind von dem hierdurch Begünstigten 1 % des Kaufwertes als Nachweisprovision zu zahlen. Steht die Höhe des Kaufwertes nicht fest, so ist zumindest der 28fache Jahresmietwert als Kaufwert zugrunde zu legen.

f) Für den Nachweis eines Objektes, das sich in einem Zwangsversteigerungsverfahren befindet, sind von Ersteher 3 % bei Zuschlag zu zahlen. Vom Eigentümer*innen/Auftraggeber 3 % bei Abschluss eines Verfahrens wenn kein Bietungsabkommen geschlossen wird, bei Versteigerungszuschlag.

g) Für den Nachweis eines Erbbaurechtsvertrages sind je 3 % des Grundstückswertes von Erbbauberechtigten und Erbbauverpflichteten zu zahlen. Für die Ermittlung des Grundstückswertes ist davon auszugehen, dass die jährlich, zu zahlende Erbpacht gleich 6 % des Grundstückswertes ist.

2. Fällige Provision

Fällige Provisionsbeträge, die 2 Wochen nach Entstehung noch nicht an die Maklerfirma entrichtet sind, sind von dann ab zusätzlich mit 8 % monatlich zu verzinsen. Alle Arbeitsaufwendungen werden dann zusätzlich abgerechnet in  Stundensätze mit 300,00 € und gefahrene km werden mit 2,50 € vereinbart, sowie alle Anzeigen Internetgebühren, Telefon sowie Schreibgebühren usw...

3. Auftragserteilung für den Dritten

Wer für einen Dritten einen Maklerauftrag erteilt, wird persönlich provisions­pflichtig, wenn die Maklergebühr von dem Dritten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen  nicht gezahlt wird.

4. Provisionsanspruch bei Nichterfüllung

Der Gebührenanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag spä­ter rückgängig gemacht wird (Aufhebung, Auflösung, Rücktritt), infolge Ver­schuldens eines der beiden Vertragspartner durch Aufhebung hinfällig wird oder sich aus einem Grund als rechtsungültig erweist, den einer der Vertragspartner zu vertreten hat,

5 Tätigkeit für den anderen Vertragspartner

Unbeschadet dessen. dass der Auftraggeber der von ihm beauftragten Mak­lerfirma bei Zustandekommen eines Vertrags eine Provision zu entrichten hat, kann die Maklerfirma auch für den Vertragspartner des Auftraggebers eine Tätigkeit entfalten und mit ihm eine Provision vereinbaren.

6 Übernahme anteiliger Provision

Bei Ausübung des Vorkaufsrechts obliegt dem Auftraggeber die Pflicht, auf den Vorkaufsberechtigten einzuwirken, dass er die anfallende Provisionszah­lung zu übernehmen hat. Unterlässt dies der Auftraggeber oder übernimmt der Vorkaufsberechtigte diese Verpflichtung nicht, so hat der Auftraggeber die auf beide Vertragsparteien entfallende Provision zu entrichten.

7. Andere Immobiliengeschäfte  

Andere Immobiliengeschäfte mit nachgewiesenen Vertragspartnern binnen 36 Monaten sind ebenfalls gebührenpflichtig.

8. Provisionspflicht bei bekannten Objekten

Eine von der Maklerfirma mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14Tagen schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt.

9 .Verjährungsfrist

Wird ein provisionspflichtiger Abschluss nicht mitgeteilt, so beginnt die Verjährungsfrist hinsichtlich des Provisionsanspruchs erst mit dem Ablauf des Jahres zu laufen, in dem von dem Abschluss Kenntnis erhalten wird. Dies gilt auch dann, wenn irrtümlich der Abschluss nicht provisionspflichtig gehalten wurde

10. Ersatzgeschäft 

Wenn anstelle des erteilten Auftrages ein anderes Rechtsgeschäft abge­schlossen wird (z. B. wenn anstelle der Vermietung der Kauf, die Einräu­mung eines Vorkaufs ‑ oder Erbbaurechts, die Übertragung des Verfügungs­rechts über ein Grundstück in einer wie immer gearteten Rechtsform usw. vereinbart wird), dann wird die Maklergebühr in der für das betreffende Rechtsgeschäft üblichen Höhe fällig. Ergeben sich innerhalb von 36 Monaten Abänderungen des geschlossenen Vertrages, so ist die Maklergebühr für das neue Rechtsgeschäft (Kaufvertrag usw.) ebenfalls zu zahlen, wenn sie höher liegt als die Gebühr für den vorher abgeschlossenen Geschäftsvorgang.

11 .Indiskretion

Die dem Auftraggeber von der Maklerfirma überreichten Angebote darf die­ser nicht nur für sich selbst verwenden, sondern ist auch berechtigt den Auftrag an ein Partnerunternehmen zur Vermarktung weiterzuleiten. Steinhäuser & Partner Immobilie ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Be­handlung der Angebote und Mitteilungen durch den Auftraggeber ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich, zumindest 6 % der Kaufsumme, plus Mehrwertsteuer wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird.

12. Nebenabreden

Der Vertrag wurde unter ausdrücklicher Befreiung von den Beschränkungen des § 312 b geschlossen. Auch ist Steinhäuser & Partner Immobilien von den Beschränkungen des § 181 KGB - Verbot des Selbstkontrahierens – befreit. Nebenabreden erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden, Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt die Gültigkeit anderer Bedingungen des Auftrages /AGB nicht.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Der Auftraggeber*innen  Kunde wurde übe die neuste Europäischen Datenschutzbestimmung von Steinhäuser-Immobilien informiert. Diese auch zusätzlich auf der Homepage einzusehen sind. 

13. Haftungsausschluss

 Die Angebote der Maklerfirma fußen auf Angaben der Auftraggeber*innen  Die Mak­lerfirma ist    nicht verpflichtet, Erkundungen über die Richtigkeit, der Angaben einzuziehen. Für die   Richtigkeit wird daher keine Haftung und Gewähr übernommen. Der Auftraggeber*innen Verpflichtet sich, alle Interessenten an Steinhäuser& Partner -Immobilien zu verweisen  ansonsten werden alle Kosten der AGBs und alle im Auftrag und im Expose vereinbarten Provisionen vom Auftraggeber*innen gezahlt / übernommen

Köln den 11.01.2022

Steinhäuser & Partner - Immobilien



   









 









 
 
 
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